05.04.01.05z (Baden-Württemberg) Planen und Umsetzen von Gebäudetechnik
- Laufende Nr
- 253
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.04
- SYS_3
- 05.04.01
- SYS_4
- 05.04.01.05z
- ORGEINHEIT
- Planung
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Layoutplanung
- ERAAA
- Planen und Umsetzen von Gebäudetechnik
- Tarifgebiet
- Baden-Württemberg
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- 14
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Nicht abgestimmtes zusätzliches Niveaubeispiel des Verbandes!
Dimensionierungen festlegen
Aufgrund von Bauplänen, Grundstücksplänen und Standortplänen Art und Dimension von Versorgungs- und Entsorgungsanlagen unter Berücksichtigung von Umweltschutzauflagen und rechtlichen Vorschriften festlegen.
Planen der Gebäudetechnik
Gebäudeinstallationen und -einrichtungen (Aufbereitungs-, Be- und Entlüftungsanlagen) sowie Versorgungs- und Entsorgungsanlagen (Wasser, Heizung, Luft etc.) unter Berücksichtigung der Bedarfe, der Gebäudenutzung, der Zugangsmöglichkeiten für Wartung und Reparaturen, der Unfallsicherheit usw. planen und projektieren. Technische Einzelheiten zu Neu- und Umbauten abklären. Kosten der Anlagen und Einrichtungen abschätzen. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchführen. Versorgungsbedarf an z.B.
Gas, Wasser, Luft errechnen und Anlagen auslegen. Projekt und Detailzeichnungen ausarbeiten, Berechnungen durchführen. Leistungs- und Materialverzeichnisse aufstellen.
Einholen von Angeboten und vergeben von Aufträgen
Liefer- und Leistungsangebote einholen. Technische Ausführung, Preise und Termine prüfen und abklären. Mit Lieferanten die technische Konzeption abstimmen und die Projektschritte besprechen. Aufträge ausstellen. Ggf. in Verhandlungen technische Fragen erläutern und Kalkulation begutachten. Fundamentpläne überprüfen, bauliche Gegebenheiten ggf. entsprechend verändern lassen. Änderungen und Verbesserungen veranlassen und in die Pläne einarbeiten.
Überwachen der Ausführungsarbeiten
Fach- und termingerechte Ausführung der Anlagen und Einrichtungen kontrollieren. Reklamationen bei Lieferungen und Umlieferungen durchführen, ggf. Arbeiten stoppen und Termine neu festlegen. Fertiggestellte Projekte abnehmen. Die in diesem Zusammenhang festgestellten Mängel zur Abhilfe erneut einplanen und deren Durchführung überwachen.
BBG
| Stufe | Punkte | |
|---|---|---|
| A Anlernen | Wissen und Können A- | - |
| B Ausbildung Die Planung und Umsetzung umfangreicher Gebäutechnik erfordert ein Wissen und Können, wie es üblicherweise durch eine Fachhochschulausbildung als Diplomingenieur/-in vermittelt wird (z.B. Fachrichtung Gebäudetechnik). | B5 | 24 |
| E Erfahrung | Die umfangreiche Ausgestaltung verschiedener gebäudetechnischer Anlagen erfordert eine Erfahrung von 2- 3 Jahren. E3 | 5 |
| D Denken | Das Planen umfangreicher Gebäudetechnik unter Berücksichtigung vielfältiger Abhängigkeiten sowie technischer, wirtschaftlicher und ökologischer Gesichtpunkte erfordert es, bekannte Lösungsmuster zu kombinieren. D4 | 8 |
| H Handlungsspielraum / Verantwortung Die Planung sowie die Organisation und Optimierung der Umsetzung erfolgt mit erweitertem Handlungsspielraum innerhalb der Arbeitsaufgabe. Alternative Handlungswege sind gegeben. | H5 | 9 |
| K Kommunikation | Bei der Festlegung von von Art und Dimension der Ver- und Entsorgungsanlagen und bei der Kommunikation mit Fachbereichen und Lieferanten ist Abstimmung und Koordinierung erforderlich. Dabei sind bei gleicher Gesamtzielsetzung unterschiedliche Interessenlagen zusammenzuführen. K4 | 7 |
| F Mitarbeiterführung | - F1 Summe Punkte | - 53 |